BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B90/DIE GRÜNEN SOLINGEN

Baumschutz muss in Solingen erhalten bleiben

Im Etatentwurf der Verwaltung ist wie jedes Jahr wieder ein HSP-Dauerbrenner enthalten: Streichung der Baumschutzsatzung und damit verbunden der Wegfall einer Stelle beim Stadtdienst Natur und Umwelt.

04.11.16 –

Im Etatentwurf der Verwaltung ist wie jedes Jahr wieder ein HSP-Dauerbrenner enthalten: Streichung der Baumschutzsatzung und damit verbunden der Wegfall einer Stelle beim Stadtdienst Natur und Umwelt. 

Die Solinger Ratsfraktion von B90/Die Grünen-offene Liste spricht sich für den Erhalt der Baumschutzsatzung in Solingen aus. Es könnte bei Wegfall der Satzung zwar einerseits eine städtische Stelle eingespart werden (rund 50 000 €), andererseits  würden aber die Gelder für Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen in Höhe von bis zu 43.000 € im Jahr abnehmen*. Da die Haushaltssituation erfreulicherweise besser ist als zunächst befürchtet, sollte auf diese für den Haushalt marginale Einsparmaßnahme verzichtet werden, da die negativen Auswirkungen unserer Meinung nach deutlich überwiegen würden:

Es wird der Verlust weiterer großer alter Bäume im Solinger Stadtgebiet durch zunehmende Fällungen befürchtet, wenn die Baumschutzsatzung fallen würde. 
Der Wegfall dieser alten Bäume würde nicht nur dem Stadtbild schaden, sondern auch die Vorteile der großen Bäume zunichtemachen, als da sind: 

  •     Schattenspenden
  •     Verbesserung des städtischen Kleinklimas (Abkühlung)
  •     Bindung von Kohlendioxid
  •     Sauerstoffproduktion
  •     Filterung der Luft von Straßenstaub

Der Einwand hier sei ein bürokratisches Monster vorhanden, welches es zu köpfen gälte, lassen die Grünen nicht gelten. Wir Grünen haben die Verwaltung bei den Fällungsanträgen als kooperativ und beratend wahrgenommen. Abschließend wollen wir daran erinnern: Die Baumschutzsatzung wurde vor einigen Jahren entschärft, Fichtenreihen und Bäume, die dichter als 2,50 an Gebäuden stehen wurden aus der Satzung genommen. Es gilt ein Antrag auf Baumfällung als genehmigt, wenn innerhalb eines Monats kein ablehnender Bescheid erfolgt. Weiterhin lässt die Satzung Ausnahmetatbestände zu,  z.B. bei Verschattung  von Wohnräumen, bei kranken Bäumen und Gefahrenbäumen. Auch durch einen Pflegerückschnitt kann dem Umweltschutz  und den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger entgegen gekommen werden.

Die in solchen Fällen zu erfolgende Ausgleichs-Pflanzung oder -Zahlung ist moderat und kann die Umweltschutzleistung eines großen Baumes nur teilweise ausgleichen, wie nachfolgend dargestellt ist.
Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen-offene Liste wird sich in den Etatverhandlungen weiter für den Erhalt der Baumschutzsatzung einsetzen.

Dieser Baum ist

etwa 25m hoch und hat einen

Kronendurchmesser von 15m. Mit seinen ca. 800.000

Blättern verzehnfacht er seine Standfläche von 160 qm auf 1600 qm

Blattfläche. Durch die unzähligen Spaltöffnungen gelangt Kohlendioxid

 aus der Luft in die Zellen der Blätter, wo  mit Hilfe von Wasser und Sonnen-

licht Zucker und Stärke gebildet werden. Die Blattfläche  von 150 qm liefert

dabei den gesamten Sauerstoffbedarf eines  Menschen. Daraus folgt, dass

dieser Baum elf Menschen mit Sauerstoff versorgt. Dabei verbraucht er die

 Kohlendioxidmenge, die zweieinhalb Einfamilienhäuser durch Heizung

 und Stromverbrauch produzieren. Würde man diesen Baum  nun

 aus irgendeinem Grund fällen, z.B. weil er im Herbst ärgerlicher-

weise seine Blätter abwirft und wollte man den Baum

 vollwertig ersetzen,

so müsste

man rund

2500 junge

Bäume mit

einem Kronen-

volumen von

1 cbm pflanzen.

Die Kosten für ihre

Pflanzung betrügen je nach Baumart und  Lage  etwa 250 000 Euro.

* 2011: 43.000 €; 2012 = 24.200 €; 2013 = 13.300 €, 2015 = 40.400 €, 2016 = 32.000 € (bis 2.11.16, Quelle: Stadtdienst Natur und Umwelt

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