BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B90/DIE GRÜNEN SOLINGEN

Liebe Freundinnen, liebe Freunde,

Auch in Gemeinden, die nicht in die genannte Verordnung der Landesregierung aufgenommen wurden oder im genannten Gutachten keine entsprechende Einstufung erhalten haben, kann die Voraussetzung für den Erlass der Zweckentfremdungssatzung erfüllt sein (Wohnungsmarkt mit Zweckentfremdungsproblematik und mit Anspannungstendenz im Sinne einer Vorstufe zu einem angespannten Wohnungsmarkt). Für die Prüfung können z.B. Informationen zur Bautätigkeit, zur Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine, zur örtlichen Mietpreisentwicklung und Daten der amtlichen Statistik wie Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbestand herangezogen werden. Ob die Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung erlässt, entscheidet sie nach eigenem Ermessen. Sie kann das Zweckentfremdungsverbot für das gesamte Gemeindegebiet oder für Teilgebiete aussprechen. Sofern Gemeinden von der Satzungsermächtigung Gebrauch machen, haben sie in der Satzung darzulegen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Versorgung der 42 Bevölkerung mit Wohnraum zu verbessern. Hierbei können sie beispielsweise auf Maßnahmen aufgrund von Wohnungsmarktkonzepten oder Maßnahmen zur Baulandmobilisierung sowie auf sogenannte Quotenvorgaben zum Bau öffentlich geförderter Wohnungen hinweisen

Ihre Grüne Ratsfraktion

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