BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B90/DIE GRÜNEN SOLINGEN

Wasser als wertvolle Ressource

Wir als Fraktion und insbesondere Frank Knoche in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses der Technischen Betriebe Solingen (TBS), wurden seitens der Solinger Tageblatts Anfang Oktober um eine Stellungnahme bezüglich Kanalanschlusszwang, Regenwasserversickerung und Dachentwässerung gebeten. Es wurden Fragen zur Möglichkeit der Verwaltung gemäß eines Ermessensspielraums vom Kanalanschlusszwang abzusehen gestellt sowie die Frage, wie oft es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt und ob die Stadt diesen unterliegt und wenn ja, wie oft. Die Frage nach einer ökologischen sinnvollen Behandlung des Regenwassers und ein aus diesen Gründen Absehen vom Kanalanschlusszwang liefert regelmäßig Konfliktstoff zwischen Verwaltung, Bürger:innen und Politik. Lesen Sie jetzt unsere bzw. die Antwort von unserem Fraktionssprecher, die wir redaktionell für ein breiteres Lesepublikum bearbeitet haben:

Zunächst Fakten:

Am 24.02.2021 hat der ZBA einstimmig beschlossen, dass

  • der Anschluss von Regenwasser an das Kanalnetz die Regel sein sollte.
  • Aber in begründeten Fällen und bei einer fachgerechten Versickerung vor Ort müssen Ausnahmen möglich sein.
  • Die Technischen Betriebe berichten halbjährig darüber, wie viele Anträge es dafür gab und wie viele davon gestattet wurden.

„Wir Grüne haben uns mehrfach mit Bürger:innen getroffen, die zum Teil sehr aufwändig und teuer ihr Regenwasser ökologisch fachlich selbst entsorgten, aber trotzdem Anschlussgebühren an das Kanalnetz zahlen mussten. Hierzu haben wir auch eine Anhörung organisiert, an der zwei dieser Betroffenen teilnahmen und den Sprecher:innen der Fraktionen im ZBA ihr Anliegen darstellten. Ein Fall war so überzeugend, dass schlussendlich von der Anschlusspflicht Abstand genommen wurde. Bis heute ist uns kein zweiter Fall bekannt. Beim 2. Wassertag konnte die Verwaltung nicht sagen, wie viele Befreiungen es gibt. Wir glauben, dass die TBS- Verwaltung es scheut, konkrete Zahlen zu nennen. Gerichtlich bekommt der TBS regelmäßig recht, was nicht unbedingt viel aussagen muss. So kann es sein, dass die Betroffenen nicht bis zum Ende klagen, oder aber dem eingereichten Antrag wird im Rahmen des Ermessensspielraums stattgegeben, ohne dass das Gebührensystem geändert werden muss. Ggf. müsste das Landeswassergesetztes an dieser Stelle deutlicher werden. Obwohl wir das Landeswassergesetzt im Artikel § 48 in Verbindung mit § 49 schon so lesen, dass Ausnahmen möglich sind. Unseres Erachtens nutzen die TBS jedoch den aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage durchaus bestehenden Ermessensspielraum im Einzelfall nicht zugunsten der Bürger:innen und der Natur.

Wir hatten jahrelang die Praxis, dass Versickerung von Regenwasser z.B. über Rasengittersteine von den Gebühren befreit war. Für die Dachbegrünung mussten aber Gebühren bezahlt werden. Zur Rasengitterversickerung gab es jedoch die richterliche Aufforderung, dass eine Gebührenbefreiung nicht rechtmäßig sei. Wir haben uns daraufhin einhellig mit Politik und Verwaltung verständigt, jetzt nur 25% sowohl für die Versickerung und Regenrückhaltung über Rasengittersteine wie auch für Dachbegrünung heranzuziehen. Und eben auch darauf, dass eine Befreiung vom Anschlusszwang ermöglicht werden muss. 

Wir haben in Solingen das Problem, dass wir Mischwasserkanäle haben. Da wird kostbares Regenwasser mit Schmutzwasser zusammen über Reinigungsstufen auf dem schnellsten Weg in die Flüsse transportiert. So etwas würde man heute nicht mehr machen, war aber zur damaligen Zeit ziemlich alternativlos. Ein Umbau des Kanalnetzes mit einer Länge von 621 km kann Solingen alleine nicht bezahlen. Aber wir müssen anders mit dem Regenwasser umgehen, es in der Fläche halten, um einen Beitrag gegen das dramatische Absickern des Grundwasserspiegels, so wie gegen Dürreperioden zu leisten.

Daher sind ökologische Kriterien für die Berücksichtigung von der Befreiung vom Anschlusszwang besonders wichtig. Insbesondere wenn auf Grundstücken zuvor über Jahrzehnte kein Anschluss an das Kanalnetz bestand und es nachweislich so ist, dass hiervon keine Gefahr für die Nachbarschaft ausgegangen ist und ausgeht, vielmehr ein Gewinn für die Natur besteht, beispielsweise durch die Abführung z.B. in einen nahegelegenen Bach.

Eine Argumentation für den Anschlusszwang seitens des TBS ist das Argument der Gebührengerechtigkeit. Die Gesamthöhe der Gebühren werden für das Stadtgebiet berechnet und entsprechend auf alle umgelegt, die an das Kanalnetz angeschlossen sind. Von der Infrastruktur in einer Stadt profitieren alle, auch die ohne Anschluss. Bei einer Befreiung befreit man aber diese Leute aus der Gebührensolidarität. Aus unsere Sicht bestünde aber mit Blick auf die ggf. nicht geringen privat getätigten Investitionen zur Regenwasserrückhaltung und mit Blick auf den Beitrag zur naturnahen Regenwasserversickerung ein Beitrag, der einen Erlass der Gebühren rechtfertigen könnte. Ob hier eine Verzichtsgebühr einen Weg darstellt, bedarf der politischen und rechtlichen Diskussion unter der Fragestellung, wie lässt sich die private Regenwasserrückhaltung und -versickerung im Gebührensystem bewerten. Zur Überprüfung der fachlich richtigen Regenwasserbehandlung auf Privatgrundstücken wäre auch immer die untere Wasserbehörde mit einzubeziehen.

Bei Starkregen, so eine letzte Bemerkung, fließt das Wasser oftmals über die Kanäle hinweg. Da braucht es eben stadtweit und auch zum Teil in den angrenzenden Gebieten der Nachbarstädte Retentionsflächen, Ableitungen in die Fläche, also Maßnahmen, die wir unter dem Stichwort Schwammstadt subsumieren. Aber Starkregenereignisse sind auch die Regenereignisse bei denen sichergestellt werden muss, dass es bei Regenrückhaltung auf privaten Flächen nicht zu Schäden auf benachbarten Grundstücken kommt. Dies betrifft aber insgesamt den Stadtumbau als Schwammstadt, ein Thema, was uns die nächsten Jahrzehnte begleiten wird, besonders, da die Anpassungen im Bestand -  der ja idR am Kanalnetz angeschlossen ist - aufwendig sind.“

 

 

 

 

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