Am 29.06.2023 informierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Bundeshaushalt 2024, dass der Eingliederungstitel im SGB II zunächst um 500 Mio. Euro gekürzt werden soll. Ab dem Jahr 2025 soll außerdem die Zuständigkeit für die Arbeitsförderung von SGB II-Empfänger*innen unter 25 Jahren weg von den Jobcentern hin zu den Agenturen für Arbeit nach dem SGB III übertragen werden, um das SGB II-Budget um weitere 900 Mio. € zu entlasten. Träger und kommunale Jobcenter vieler Städte schlagen seitdem Alarm: Die Kürzung wird zur massiven Unterfinanzierung von Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration führen. Die organisatorische Neuordnung für 2025 birgt ein massives Chaos. Während Bundesfinanzminister Lindner in der Debatte um die Kindergrundsicherung Arbeit als "das wirksamste Mittel gegen Armut" bezeichnete, wird nun ausgerechnet in der Arbeitsförderung gekürzt, was letztendlich durch das sozialdemokratische BMAS mitverantwortet wird.
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