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03.12.24 –
Zur neuen Personalverordnung für die Kitas erklärt Iris Michelmann, jugendpolitische Sprecherin von B90/Die Grünen:
„Die Diskussion verdeutlicht eine große Verunsicherung bei vielen Eltern. Gleichzeitig wird uns von berufstätigen Eltern immer wieder gespiegelt, wie groß die Belastung und wie schwierig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, wenn Einrichtungen häufig auch sehr kurzfristig schließen müssen.
Mit der Personalverordnung versucht die Landesregierung im Rahmen der Sicherung von Bildung und Betreuung, auch für die sehr krankheitsintensive Herbst- und Winterzeit ein verlässliches Angebot zu garantieren. Die Abweichung vom Betreuungsstandard ist maximal 6 Wochen im Jahr möglich, dabei ist sichergestellt, dass ausgebildetes Personal eine Schließung von Kitas zu vermeiden hilft.“
Konkret: Die neue Personalverordnung ermöglicht es Kitas, bei einem kurzfristigen Ausfall einer Fachkraft, die Gruppe mit einer zusätzlichen Ergänzungskraft offen zu halten. Bei größeren Kitas oder bei U3-Kindern erhöht sich der Anteil der notwendigen Fachkräfte natürlich. Die Mindestbesetzung darf nicht unterschritten werden. Die Ergänzungskräfte sind in der Regel Kinderpfleger*innen, die zum Kita-Team gehören und die mit den Kindern vertraut sind. Kinderpflegerinnen verfügen über eine zweijährige Ausbildung und sind somit durchaus qualifiziert. Auf Antrag beim zuständigen Jugendamt entscheidet letztendlich die Kita-Leitung über den Einsatz. Kitaträger (wie der Städte oder der freien Wohlfahrtspflege), Eltern, die auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind und selbst Kita-Teams haben die Einführung der Verordnung unterstützt.
„Deshalb halten wir die hier geschaffenen Möglichkeiten in der aktuellen Situation für sinnvoll und verantwortbar. Selbstverständlich ist es jedoch weiterhin unser Ziel, die grundsätzlich sehr herausfordernde Situation der Kitas zu verbessern. Was auch weiterhin für alle Beteiligten einen langen Atem und hohe Frustrationstoleranz bedeutet“, schließt Iris Michelmann.
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