BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B90/DIE GRÜNEN SOLINGEN

Grüne zeigen sich zufrieden mit dem Handlungskonzept Wohnen

Nach mehrmonatigen intensiven Beratungen verabschiedete der Rat in seiner letzten Sitzung einstimmig das Handlungskonzept Wohnen für Solingen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen-offene Liste begrüßt das jetzt beschlossene Konzept, auch weil wichtige grüne Ergänzungen mit aufgenommen wurden.

12.04.19 –

Nach mehrmonatigen intensiven Beratungen verabschiedete der Rat in seiner letzten Sitzung einstimmig das Handlungskonzept Wohnen für Solingen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen-offene Liste begrüßt das jetzt beschlossene Konzept, auch weil wichtige grüne Ergänzungen mit aufgenommen wurden.

Frank Knoche, Fraktionssprecher der Grünen im Rat: „In Berlin gehen die Menschen auf die Straße und fordern die Enteignung großer privater Immobilienakteure. Vieles ist durch die Privatisierungswelle des vormals staatlichen Wohnungsbestandes sozial ins Rutschen gekommen . Immer mehr Menschen müssen immer mehr von ihrem Anteil für Miete ausgeben. Auch in Solingen ist dieser Druck auf die unteren Einkommensgruppen bei gleichzeitigem Rückgang an Sozialwohnungen spürbar. Mit dem jetzt beschlossenen Handlungskonzept Wohnen konnten wir gemeinsam mit der SPD auch unsere anderen Partner von der Forderung nach einer 30%igen Sozialwohnungsbauquote unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Begebenheiten in den Quartieren überzeugen. Dies ist eine gute Nachricht für all diejenigen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Es soll des Weiteren geprüft werden, ob die Stadt-Sparkasse hierzu ein frei finanziertes Investitionsprogramm auflegen kann, mit dem sozialer Wohnungsbau auch im privaten Wohnungsbau gefördert werden kann. Diese Forderung der FDP haben wir voll unterstützt. Mit dem ebenfalls gefassten Beschluss, das kommunale Wohnraumversorgungskonzept weiterzuentwickeln, mit dem auch Maßnahmen zur Wohnungsnotfallhilfe entwickelt werden, um beispielsweise wohnungslose Menschen menschenwürdig versorgen zu können, haben wir einen weiteren wichtigen sozialen Akzent setzen können. Weiterhin konnten wir eine Bestandsaufnahme aller kommunalen Immobilien sowie der angemieteten Immobilien durchsetzen, zu denen die Verwaltung ein Konzept bezüglich des weiteren Umgangs, der Pflege und Entwicklung vorlegen soll.“

Dietmar Gaida, planungspolitischer Sprecher der Grünen im Rat, ergänzt: „Wir sehen es auch als einen großen Erfolg an, dass der Geschosswohnungsbau, Aufstockungen und Erweiterungen im Bestand gefördert werden sollen. Dies mindert in sehr sinnvoller Weise den Flächenverbrauch. Erfolgreich setzten wir uns dafür ein, dass neben Aufwertungen des Wohnumfelds auch den Mietpreis schonende Förderungen von energetischen und barrierearmen Anpassungen in das Handlungskonzept aufgenommen werden sollen. Weiterhin sollen Strategien geprüft werden, die Stadt an den Planungsgewinnen, die durch die Planungsarbeit und die Infrastrukturinvestitionen der Kommune für Grundstückseigentümer/innen entstehen zu beteiligen. Schließlich findet sich nun auch der Prüfauftrag im Konzept, an welchem Standort ein Nachhaltigkeits-Quartier entstehen könnte und zwar ausdrücklich auch im Bestand. Sehr froh sind wir darüber, dass die Unterstützung der Aktivitäten der Solinger Wohnungsbaugenossenschaften als Auftrag an die Stadt durchgesetzt werden konnte.“

Neben den Erfolgen gibt es jedoch auch einige Wehrmutstropfen für die Grünen . So wurde beispielsweise ihrer Forderung nach einer Prüfung einer Neugründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft nicht entsprochen. „Damit“, so die beiden Grünen Politiker, „nimmt man sich die Chance, als Wohnbauakteur mildernd auf die Mietpreisentwicklung einzuwirken. Zudem“, so Knoche und Gaida abschließend, „fanden unsere Vorschläge bezüglich einer Milieuschutzsatzung, die vor allem Ohligs nutzen könnte, welche einkommensschwachen Haushalte vor der Verdrängung schützt, keine Mehrheit bei den interfraktionellen Verhandlungen. Gleiches trifft auf eine Satzung zum Schutz und Erhaltung von Wohnraum, ähnlich der alten Zweckentfremdungsverordnung und die bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Erbrecht statt Verkauf zu.“

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