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13.06.16 –
„Auch wenn im neuen Entwurf des Regionalplans auf Vorschlag der Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) das Gebiet um die Sengbachtalsperre als hochwertige Biotopverbindungs- und Naturschutzfläche ausgewiesen wird, worüber wir uns sehr freuen, sind andere Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes immer noch unzureichend. So wurden z.B. die bislang enthaltenen Bahnhaltepunkte Landwehr, Schmalzgrube und Meigen aus dem Planentwurf entfernt, obwohl der Rat in seiner Stellungnahme auf Antrag der grünen Ratsfraktion diese Haltepunkte für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes angemeldet hatte. Gerade wenn es ein Schwerpunkt sein sollte, Solingen mit dem schienengebundenen ÖPNV besser an die beiden Großstädte des Rheinlandes, Köln und Düsseldorf, anzubinden und den Wohnbedarf auch über eine Neubautätigkeit zu unterstützen, ist es mehr als unverständlich, wenn diese drei Haltepunkte nun aus dem Regionalplan herausgenommen werden.“
„Auch in Sachen Gewerbegebietsausweisung muss der Regionalplanentwurf geändert werden,“ ergänzt der stadtplanungspolitische Sprecher Dietmar Gaida.
„Obwohl im Rat der Stadt Solingen zwischenzeitlich beschlossen wurde, den Bereich Buschfeld als Landschaftsschutzgebiet und nicht als Gewerbegebiet auszuweisen, was durch das inzwischen erfolgte große Gutachten zum Ittertal auch inhaltlich bestätigt wurde, hat die Planungsbehörde des Regierungspräsidiums diese Fläche noch immer nicht als Gewerbefläche aus dem Planwerk herausgenommen. Dabei liegt Buschfeld mitten im Kernbereich der Biotopverbundachse Ittertal, grenzt an ein Naturschutzgebiet und besitzt nachweislich eine hohe klimatologische Ausgleichsfunktion für die angrenzenden Wohngebiete und das südliche Ittertal. Die Argumentation der Bezirksregierung, dass die Stadt Solingen nicht über eine ausreichende Flächenreserve für Gewerbegebiete verfüge wird dadurch entkräftet, dass in den letzten Jahren zusätzliche Flächenreserven erschlossen und leider neue Gewerbebrachen entstanden sind (z.B. Grossmann). Im Übrigen gibt es ca. 600 ha Gewerbeflächenüberhänge im gesamten Planbereich des Planungsraums.
Leider hat die Bezirksregierung auch weitere Gewerbegebietsausweisungen im großflächigen Biotopbereich des Ittertals vorgenommen, wie Keusenhof, Fürkeltrath II und Piepersberg West. Hier wurde u.E. die Funktion des Ittertals als Biotopverbundachse und Naherholungsgebiet zwischen dem Tal der Wupper/Großbiotop Burgholz, der Hildener-/Ohligser Heide sowie angrenzenden Biotopen, ebenso wie die vorhandene bäuerliche Landwirtschaft, die oftmals biologisch produziert und in den regionalen Wirtschaftskreislauf eingebunden ist sowie die hohe Bodenqualität und die Naherholungsfunktion für die Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt. Auch hier erwarten wir die Einbindung des entsprechenden Gutachtens der Stadt Solingen.“
Die beiden Ratsmitglieder der Grünen bedauern abschließend, dass die Bezirksregierung lediglich eine Zweimonatsfrist für die Bürger- und Behördenbeteiligung bis Ende September vorgesehen hat und haben daher Herrn Stadtdirektor Hoferichter in einem Schreiben aufgefordert, zu den kritischen Punkten des Regionalplanentwurfes eine entsprechende Stellungnahme – so wie es das Gesetz vorsieht – für den Rat und seine Ausschüsse nach den Sommerferien vorzubereiten.
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