Menü
22.06.21 –
Auf Initiative der Grünen Solingen hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Klage erhoben gegen Hendrik Wiegand (Ratsmitglied der RD/AfD-Gruppe im Solinger Stadtrat) und Tristan Kretzer wegen Volksverhetzung und Beleidung. Hintergrund waren zwei Posts auf Facebook, die im November letzten Jahres veröffentlicht wurden.
Darin wurden die Grünen als "Klimafaschisten", "Volksschädlingen" und "Faschisten" bezeichnet, der grüne Fraktionssprecher Frank Knoche namentlich genannt und bedroht („Die neuesten Aussagen des Herrn Knoche bzgl. der RD/AfD Fraktion lassen wir gerade juristisch prüfen. Wir lassen diese grünen Vögel nicht mehr mit ihrem faschistischen Mist ungestraft davonkommen.“)
In einem zweiten Post während des Kommunalwahlkampfs im letzten Sommer setzte Hendrik Wiegand Asylsuchende mit zu entsorgendem Hausmüll gleich. Der Versuch Wiegands, im heutigen Verfahren seinen Post durch semantische Klimmzüge zu relativieren, ist gescheitert. Er wurde zu 120 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt und ist damit vorbestraft – Rechtsmittel sind jedoch noch möglich und wurden vom verurteilten Wiegand im Prozess bereits angekündigt.
Tristan Kretzer, der ebenfalls wegen Volksverhetzung angeklagte damalige Verantwortliche der AfD-Facebook-Seite, distanzierte sich von der Veröffentlichung und wurde wegen seines nur geringen Tatanteils mit einer Geldbuße von 500 Euro vom Gericht vorzeitig entlassen.
Frank Knoche weist darauf hin: „Der Richter stellte u. a. fest, dass Wiegand die grüne Ratsfraktion beleidigt und diffamiert hat über die Grenze der sehr hoch anzusiedelnden Meinungsfreiheit jedes Einzelnen hinaus. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der Rat nun davon ausgehen, dass in der RD/AfD-Gruppe mindestens ein verurteilter Volksverhetzer agiert.“
„Es ist gut und zeigt die Stärke des Rechtsstaates, dass Herr Wiegand nun der Volksverhetzung und der Beleidigung für schuldig befunden wurde,“ erläutert Fraktionssprecherin Juliane Hilbricht, die den Prozess als juristischer Beistand für Frank Knoche verfolgt hatte. „ Artikel 5 GG – das Recht auf freie Meinungsäußerung – deckt eben mitnichten jede Äußerung. Es gibt Grenzen: Beleidigungen, Diffamierungen, die Herabsetzung der Würde ganzer Bevölkerungsgruppen sind strafbar.
Es ist wichtig, dass wir die Grenzen des Sagbaren immer wieder definieren, zu schnell werden aus Worten Taten. Die Anonymität der sozialen Medien verführt viel zu häufig dazu, Unsagbares zu veröffentlichen. Mit der heutigen Entscheidung wurde diese Grenze erneut bestätigt. Bleibt zu hoffen, dass es all denen, die das Unsagbare denken, nun die Sprache verschlägt.“
Kategorie
Aktuelles | Demokratie | Presse | Solingen
World Café am 30. November von 11 bis ca. 16 Uhr im Ebbtron auf der Dunkelnberger Str. 39 in 42697 in Solingen
Mehr