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14.05.24 –
Der Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ bezeichnen.
Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit darf der Verfassungsschutz
auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.
"Die AFD gefährdet unsere Demokratie und unser Zusammenleben", begrüßt Dorothea Geßner,
Sprecherin der Solinger GRÜNEN, das Urteil. "Aus gutem Grund hat sich unser Rechtsstaat
Instrumente gegeben, um festzustellen, ob es Feinde unserer Demokratie gibt und
unsere Verfassung vor ihnen zu schützen. Die AfD zählt zu diesen Feinden.
Dass sie beobachtet werden kann, ist Ausdruck der Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats",
so Geßner weiter.
Marius Rauh, Co-Sprecher der GRÜNEN, ergänzt: "Das Urteil ist ein wichtiger Schritt
im Kampf gegen Rechtsextremismus. Jetzt wäre es konsequent, wenn die Verfassungsschutzämter
die weitergehende Einstufung als `gesichert rechtsextrem` prüfen."
Rechtsextremistischer Verdachtsfall
Es können klassische Mittel des Geheimdienstes zur Beobachtung eingesetzt werden:
das Anwerben von Informanten, das Observieren von Personen oder das Abhören.
Gesichert rechtsextrem
Für die Behörden steht die Verfassungsfeindlichkeit ihres Beobachtungsobjekts außer Zweifel.
Die nachrichtendienstlichen Mittel bleiben dieselben wie beim Verdachtsfall, die Hürden
zu ihrem Einsatz allerdiigs sind tendenziell niedriger.
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Aktuelles | Demokratie | Partei | Presse
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