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05.02.18 –
Sie hebt vor allem auf die notwendige Pluralität im Angebot der Kitas ab, damit Eltern auch tatsächlich die Wahlmöglichkeit haben, die ihnen laut Sozialgesetzbuch zusteht.
Iris Michelmann, grüne jugendpolitische Sprecherin im JHA: „Wir können der Stadt in ihrer Argumentation nur zustimmen. Die Vielfalt der Trägerlandschaft bei den Kindertagesstätten muss gewährleistet bleiben. Es geht dabei nicht so sehr um die Frage, wie die Stadt möglicherweise durch Übertragung der Trägerschaft an Dritte Geld sparen könnte. Vielmehr hat die Pluralität einen handfesten fachlichen Hintergrund. Dieser ist in dem gesetzlichen Anspruch der Eltern auf eine Auswahl an unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Ausrichtungen begründet. Eltern muss ein Angebot gemacht werden, das eine Auswahl grundsätzlich ermöglicht. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Stadt aufgrund des Rechtsanspruchs auf Betreuung bereits bei Kindern ab einem Jahr auch in die Lage sein sollte, durch eigene Kindertagesstätten notwendige Plätze anbieten zu können. Anders ausgedrückt, die Stadt muss sich eine Steuerungsfähigkeit in diesem Bereich erhalten bzw. auch noch dringend verbessern“.
„Pluralität heißt im Umkehrschluss auch, dass es weiterhin Tagesstätten in der Trägerschaft von Kirchen, Verbänden und Elterninitiativen geben muss“, betont JHA-Mitglied Niklas Geßner: „Für unsere Fraktion ist es eine zentrale Forderung, diese Pluralität neben der weiterhin dringen notwendigen quantitativen Verbesserung des Angebotes zu erhalten“.
Dass dies überhaupt – unabhängig von der Trägerschaft - möglich ist, bedingt eine vollkommen neu aufgestellte Kita-Finanzierung. Denn die Regelung des aktuellen KiBiz kann als gescheitert betrachtet werden. Eine Verbesserung wird nur gelingen, wenn es eine kostendeckende Finanzierung über Land und Bund gibt, sowie neue, bundeseinheitliche, gegenfinanzierte Qualitätsstandards“ resümieren Geßner und Michelmann.
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