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31.01.19 –
Die Einigung vonseiten der Bundesregierung über Änderungen des Paragraphen 219a kritisieren die Solinger Bündnisgrünen als unzureichend.
Kreisverbandssprecherin Janina Rhode dazu: „Die beschlossene Änderung, wonach Ärzte und Krankenhäuser zukünftig darüber informieren dürfen, ob sie selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist lange überfällig. Doch obwohl Schwangere in dieser Situation weitergehende Informationen brauchen, bleiben deren Veröffentlichung nach dem aktuellen Entwurf weiterhin Strafbestand. Stattdessen finden Frauen in solchen Situationen besonders im Internet lediglich ‚Informationen‘ von Abtreibungsgegnern. Dadurch wird es unmöglich, dass sie sich neutral und unbeeinflusst informieren können.“
Rechtsanwältin Juliane Hilbricht, stellvertretende Bezirksbürgermeisterin von Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid, ergänzt: „Zudem ist der gesellschaftliche Druck auf Schwangere, von einer Abtreibung abzusehen, ohnehin bereits recht groß. Dies zeigen beispielsweise Demonstrationen von den selbst ernannten ‚Lebensschützern‘ vor Krankenhäusern. Dieser Druck führt auch dazu, dass immer weniger Frauenärztinnen und - ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Bei all diesem muss der Gesetzgeber aktiv werden und den Frauen eine selbstbestimmte und emanzipierte Entscheidung ermöglichen. Abtreibungen gehören nicht ins Strafrecht. Wir Grüne fordern daher die vollständige Streichung von §219a und von §218 StGB.“
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