BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B90/DIE GRÜNEN SOLINGEN

Schmutzwahlkampf ist spätestens jetzt eröffnet

21.01.25 –

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nimmt zu den gestrigen Presseveröffentlichungen zum Thema Schleuser/Rechtsanwaltskosten wie folgt Stellung:

„Wir Grüne sind entsetzt über den von Daniel Flemm hingelegten Auftakt als frisch aufgestellter CDU-Oberbürgermeisterkandidat. Erst seit dem 14. Januar gilt er als offizieller Kandidat der CDU im Rennen um die höchste politische Funktion in Solingen. Er will Oberbürgermeister werden und schlägt direkt um sich. Nicht mit den Mitteln der demokratischen Auseinandersetzung um die besten Lösungen für unsere Stadt, sondern mit dem Strafgesetzbuch. Mit maximaler Medienwirkung bläst Flemm im Namen seiner Partei mit bloßen Verdächtigungen und Anschuldigungen zum juristischen Angriff gegen den amtierenden Oberbürgermeister. Ist dies der Stil, mit dem er die Führung unserer Stadt übernehmen möchte? 

Dieser Schmutzkampagne werden wir nicht aufsitzen. Für den Oberbürgermeister gilt die Unschuldsvermutung. Bei einem Komplex wie der Schleuser Affäre, der für bundesweite Ermittlungen sorgt, ist es nur natürlich und für einen Oberbürgermeister von hohem Interesse, anwaltlich klären zu lassen, dass er sich in dieser Sache nichts hat zu Schulden kommen lassen. Der Rat der Stadt Solingen wurde im Übrigen transparent unterrichtet. Anfragen wurden beantwortet und Akteneinsicht in nicht-öffentliche Unterlagen gewährt. Jetzt scheint es, dass vertrauliche Informationen im Partikularinteresse eines Konkurrenten interpretiert und genutzt werden.

Gleiches gilt bzgl. der Prüfung des Sachverhalts rund um die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten von OB Kurzbach durch die verantwortliche Stadtdirektorin. Wir sind der festen Überzeugung, dass Dagmar Becker und die Verwaltung genauso sorgfältig und wie ordnungsgemäß gehandelt haben. Es ist nun Aufgabe der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde für die Kommunen, den Sachverhalt zu prüfen.

Dieses Vertrauen in die Prüfung der Aufsichtsbehörde teilt die CDU offensichtlich nicht. Sie entschied, eine Kölner Kanzlei mit einem Gutachten zu diesen Fragen zu beauftragen. Das ist natürlich ihre Entscheidung, für eine kommunale Fraktion aus den städtischen Fraktionszuwendungen aber sicherlich nicht leicht zu schultern. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass zur Bewertung vertrauliche Informationen aus nicht-öffentlichen Akten zur Verfügung gestellt wurden.

Keine Zeit und keine Kosten scheinen Flemm und Co. aber zu schade zu sein, um im Wahlkampf um das Amt des Oberbürgermeisters zu punkten. Aber das Wesen von Schlammschlachten ist eben, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Seriöse, überparteiliche Prüfungen aller Vorfälle laufen. Es besteht überhaupt kein Grund, deren Ergebnissen vorzugreifen und an ihrem Ausgang zu zweifeln.“

 

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