BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B90/DIE GRÜNEN SOLINGEN

Keine Stimmungsmache gegen das Bürgergeld

12.02.24 –

Der Verein der Bergischen Unternehmerverbände, kurz VBU, wettert gegen die Erhöhung des Bürgergelds. Aufgrund einer nicht repräsentativen Unternehmensbefragung warnt der Verein davor, dass Menschen nun nicht mehr arbeiten gehen, sondern vom Sozialstaat leben. Die besagte Umfrage, so die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, kann diese Aussage aber in nichts belegen. Der VBU tätigt hier mehr eine politisch motivierte Aussage und versteckt diese hinter einer Pseudobefragung.  

Von den 560 Unternehmen mit rund 60.000 Arbeitnehmenden, die der VBU laut Eigendarstellung betreut, haben sich mit `rund 45 Mitgliedsunternehmen´ deutlich unter 10% an der entsprechenden Umfrage des VBU beteiligt. Im Ergebnis gaben 25 % der knapp 10% an, bereits Arbeitnehmer aufgrund des zu hohen Bürgergelds verloren zu haben. Die Aussagen von ca. 11 Unternehmen sind für Prof. Wolfgang Kleinebrink ein `erschreckendes Ergebnis´ und er warnt durch die ‚erhebliche Erhöhung´ des Bürgergelds vor dem Missbrauch des Sozialstaates.

Dazu erklärt Frank Knoche, Fraktionssprecher und Mitglied im Sozialausschuss: „Bei einer solch dünnen Befragungsbasis sehe ich eher einen Missbrauch statistischer Zahlen, als einen bewiesenen Missbrauch des Sozialsystems. 11 Unternehmen des VBU ergeben gerade einmal knapp 2 % der Mitgliedsunternehmen insgesamt. Wie viele der vom VBU vertretenen Arbeitnehmenden das repräsentiert, wird überhaupt nicht erwähnt, geschweige denn, wie viele aufgrund der Bürgergelderhöhung gekündigt haben. Sind es 5 von den 60.000 Beschäftigten? Und wie verlässlich wurde der Kündigungsgrund ermittelt?

Wir Grüne haben ein positives Menschenbild und warnen vor einer Neuauflage einer Sozialschmarotzerdebatte. Es gibt Fälle, in denen das Lohnabstandgebot nicht eingehalten wird. Dies liegt aber vor allem an zu niedrigen Löhnen, nicht an zu hohen Sozialleistungen. Wir alle sollten dafür eintreten, dass man durch ehrliche Arbeit auch einen Lohn bekommt, von dem man leben kann.

Herr Prof. Kleinebring, gerechte Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen sind das Thema. Eine Stimmungsmache gegen unseren Sozialstaat ist wenig hilfreich und brauchen wir nicht!“

Zur Erinnerung: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ Zitat aus dem Urteil des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010

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