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24.06.22 –
Mit der Streichung des Paragraphen 219a hat eine breite Mehrheit im Bundestag am Freitag Ge-schichte geschrieben. Frauen, die vor der schweren Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs stehen, bekommen nun leichter Zugang zu fachlichen Informationen. Denn Ärztinnen und Ärzte riskieren nun nicht mehr eine Strafanzeige zu bekommen, allein weil sie sachgerecht über Möglichkeiten des Eingriffs informieren.
Corinna Faßbender, grünes Mitglied im Sozialausschuss, bewertet diese Entscheidung als großen Erfolg: „Es gibt in diesen Zeiten noch gute Nachrichten. Diesmal sind es gute Nachrichten für alle Frauen, die vor der schwierigen Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs stehen. Denn sie kommen zukünftig viel besser an Informationen, welche Praxis welche Leistungen hierfür anbietet. Ärztinnen und Ärzte müssen nicht mehr damit rechnen, dass sie eine Strafanzeige erhalten, wenn sie über ihre Angebote informieren, dies aber als Werbung interpretiert werden könnte. Insgesamt bedeutet dies einen riesigen Fortschritt für betroffene Frauen in Notlagen. Wir Grünen haben uns immer für die Streichung eingesetzt und freuen uns nun, dass Schluss ist mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten.“
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