BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B90/DIE GRÜNEN SOLINGEN

Rede Dietmar Gaida im Rat anlässlich der Verabschiedung der Neufassung der Straßenordnung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in der vorhandenen Straßenordnung gibt es in § 3, Absatz 2 einen Grundsatz. Dieser § 3, Absatz 2 ist auch in der fraktionsübergreifenden Überarbeitung vorhanden. Er ermöglicht es dem Ordnungsamt schon seit Jahrzehnten, bei gravierenden Belästigungen einzuschreiten. Die CDU beantragt heute jedoch zusätzlich, neue Ordnungswidrigkeitstatbestände.

14.02.19 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorhandenen Straßenordnung gibt es in § 3, Absatz 2 einen Grundsatz Ich zitiere: "Das Verhalten auf den Straßen und in den Anlagen bestimmt sich nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Insbesondere darf kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt werden." Dieser § 3, Absatz 2 ist auch in der fraktionsübergreifenden Überarbeitung vorhanden. Er ermöglicht es dem Ordnungsamt schon seit Jahrzehnten, bei gravierenden Belästigungen einzuschreiten. Die CDU beantragt heute jedoch zusätzlich, neue Ordnungswidrigkeitstatbestände, die in der geltenden Straßenordnung nicht vorhanden sind, in einem neuen § 12 zu verankern:

Ich zitiere aus dem Straßenordnungsvorschlag CDU: „(1) Im Geltungsbereich dieser Verordnung (§1) ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere zu gefährden, mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern oder die Allgemeinheit derart zu belästigen, dass hierdurch der äußere Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar gestört oder beeinträchtigt wird sowie Sachen zu beschädigen oder zu beschmutzen, insbesondere durch: 2. Belästigungen in Folge der Einnahme von Drogen oder erheblichen Mengen Alkohol, soweit Passanten oder Anwohner durch Lärm, verbale Ausfälle oder Handgreiflichkeiten gefährdet werden."

Abgesehen davon, dass ein so gefasster neuer Paragraf weder lesbar noch von den MitarbeiterInnen der Stadt handhabbar ist, wird hier doch ein Ressentiment bedient: Das direkte Benennen, die Konkretisierung der Form einer Belästigung „in Folge der Einnahme von Drogen oder erheblichen Mengen Alkohol“ wird verstanden werden als eine Aufforderung an die BürgerInnen unserer Stadt, beim Ordnungsamt anzurufen, z.B. mit dem Tenor „Hier sind Menschen, die haben eine Flasche Bier in der Hand, die sind mir zu laut, da müssen sie einschreiten.“

Die Gruppen derjenigen, die es sich nicht leisten können, Alkohol in Kneipen oder in Biergärten zu konsumieren sondern dies im öffentlichen Raum tun, werden hier unter ein Sonderrecht gestellt. Deren „verbale Ausfälle“, deren „Lärm“ wird stärker sanktioniert als die „verbalen Ausfälle“ und der „Lärm“ anderer Menschen im öffentlichen Raum. Besonders betroffen von dieser Regelung wären arme Menschen, junge Menschen und suchtgefährdete Menschen. Es ist vorherzusehen, dass unter Berufung auf diese Regelung die Ausgrenzung dieser Gruppen aus dem öffentlichen Raum gefordert und umgesetzt wird.

Dasselbe gilt für den 1. Absatz des von der CDU vorgeschlagenen § 12. Die bestehende Straßenordnung spricht von „Belästigungen“, die stärker sind als nach den Umständen unvermeidbar. Hier aber wird hier erstmals das Betteln in den Fokus genommen. Es wird ein „Aggressives Betteln“ definiert, das nach unserer Erfahrung so in Solingen nicht existiert und sowieso als „Nötigung“ polizeilich strafbewehrt wäre. Auch hier wird jedoch in der Solinger Straßenordnung wiederum eine bestimmte Gruppe – die Bettler und Bettlerinnen – benannt, die besonders sanktioniert werden soll. Damit wird auch der Diskriminierung und Denunziation von Bettlern Tür und Tor geöffnet, anstatt sich die jeweiligen Belästigungen vorurteilsfrei anzusehen.

Der Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V., der Leiter der Jugend und Drogenberatung anonym eV. und der Jugendstadtrat erklären in ihrem offenen Brief: „Wir lehnen alle Maßnahmen ab, die darauf abzielen, die subjektiven Ängste in der Bevölkerung durch härtere ordnungsrechtliche, polizeiliche oder strafrechtliche Bestimmungen zu bedienen. Eine Law‐and‐Order‐Politik bewirkt in den meisten Fällen keine messbaren Vorteile für die öffentliche Sicherheit und stellt daneben häufig eher eine Gefahr für den Zusammenhalt und den Frieden in der Bevölkerung dar. Stattdessen sollte die aufsuchende Sozialarbeit mit ihren guten Erfolgen bei der Arbeit mit den Betroffenen stärker ausgebaut werden. Eine Verschärfung der Straßenordnung hilft nicht im Zusammenleben unserer Stadtgesellschaft, sondern verhärtet eher die Kommunikation untereinander.“

Dieser offene Brief wird zusätzlich unterstützt vom Solinger Stadtjugendring und der Medizinischen Hilfe Solingen von Dr. Christoph Zenses Deshalb haben AWO, Caritas, Der Paritätische, Diakonie und Jüdischer Wohlfahrtsverband die Verabschiedung des Entwurfes einer neuen Straßenordnung mit folgenden Worten abgelehnt:

„Gerade die Menschen, die sowieso keine oder nur wenig Lobby haben, müssten mit empfindlichen Bußgeldern oder anderen Maßnahmen und Sanktionen rechnen, wenn sie sich nicht an die zum Teil völlig unbestimmten Regeln der neuen Straßenordnung halten. (…) Auch die Armut, die bei vielen Menschen sichtbar wird, darf nicht durch ordnungsbehördliche Maßnahmen nivelliert werden – im Gegenteil, eine Gesellschaft ist nur dann menschenwürdig, wenn sie sich dieser Thematik stellt und zulässt, dass sie offen sichtbar wird.“

Deshalb wendet sich auch die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ACK gegen die vorgesehene Verschärfung: „Sollte es unzumutbare Belästigungen im öffentlichen Raum geben, dann könnten sie aus unserer Sicht schon auf der geltenden Rechtsgrundlage hinreichend geahndet werden.“

Deshalb unterstützen der Stadtdechant Pfr. Michael Mohr und die Vorsitzende des Solinger Katholikenrates, Ulrike Spengler‐Reffgen, als VertreterInnen der katholischen Kirche in Solingen den Bürgerantrag gegen die Verschärfung der Straßenordnung und schreiben: „Im Besonderen sorgen wir uns um den Zusammenhalt der Solinger Stadtgesellschaft, wenn das Ausgrenzen und Vertreiben einzelner Personengruppen fokussiert wird. Ordnungspolitisch ist bereits heute ausreichend Handhabe gegeben, gegen aggressives oder störendes Verhalten vorzugehen.“

Sehr geehrte Damen und Herren, dieser § 12 ist mit der heißen Nadel gestrickt, auch die letzte Fassung der Straßenordnungsvorlage ist im Bussgeldkatalog (§ 23) wiederum grob fehlerhaft formuliert. Bitte stimmen Sie gegen den Antrag der CDU, die Straßenordnung mit einem neuen § 12 zu verscchärfen. Bitte gewähren Sie den Fachleuten und InteressenvertreterInnen, die sich stark gegen diese Verschärfung wehren, das persönliche Gespräch.

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