Beitragsordnung beschlossen am 03.09.2026

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Solingen

I. Mitgliedsbeiträge

Abs. Mitgliedsgruppe Beitrag
(1) Berufstätige Mitglieder leisten einen Beitrag in Höhe von 1 % ihres Nettoeinkommens, mindestens aber 10,50 € im Monat.
(2) Mitglieder mit geringerem oder unregelmäßigem Einkommen, die aber steuerpflichtig sind, leisten einen Beitrag von mindestens 8 € im Monat. Dies gilt auch für Mitglieder, die nicht berufstätig sind, jedoch den Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen können (z.B. über die/den Ehepartner*in).
(3) Mitglieder ohne steuerpflichtiges Einkommen sowie Rentner*innen, Pensionär*innen und Bezieher*innen ähnlicher Altersleistungen leisten einen Beitrag in Höhe von 1 % ihres Nettoeinkommens, mindestens 8 € im Monat.
(4) Auszubildende und duale Student*innen leisten einen Beitrag in Höhe von 1 % ihres Nettoeinkommens, mindestens aber 5,50 € im Monat.
(5) Schüler*innen und Student*innen ohne eigenes Einkommen zahlen mindestens 3,00 € im Monat.
(6) Grün-offene Mitglieder zahlen einen Monatsbeitrag von 5,50 €.

II. Entrichtung der Abgaben

(1) Die Entrichtung der Beiträge erfolgt über Lastschrifteinzug oder Überweisung an den Kreisverband.

(2) Ehepartner geben bei der Überweisung der Mitgliedsbeiträge an, wie der Beitrag auf die Ehepartner aufzuteilen ist.

(3) Auf Antrag besteht die Möglichkeit, vom Mitgliedsbeitrag aus sozialen Gründen oder zur Vermeidung besonderer finanzieller Nachteile ganz oder teilweise befreit zu werden. Über den Antrag entscheidet das von der Mitgliederversammlung hierzu gewählte Gremium gemäß § 10 der Satzung.