Abgabenordnung beschlossen am 03.09.2026
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Solingen
I. Anwendungsbereich
(1) Erzielte Einnahmen aus Mandaten sind pauschale Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und weitere Einnahmen, die sich aus der Funktion ergeben.
(2) Als Funktionsträger*innen gelten:
- Funktionsträger*innen in kommunalen Parlamenten (Stadtrat, Kreistag, Bezirksvertretung oder Landschaftsverband nach den für den Landschaftsverband bestehenden Regularien).
- Sachkundige Einwohner*innen bzw. Bürger*innen.
- Ehrenamtliche Funktionsträger*innen, die auf Beschluss oder auf Vorschlag durch die jeweilige Gliederung besetzt werden bzw. auf Vorschlag gewählt werden.
- Aufsichtsratsmitglieder in öffentlich-rechtlichen Organen, wie etwa Sparkassen, Verkehrsverbänden und Landschaftsverbänden, die aufgrund eines Amtes oder Mandats gemäß 2a –2c in die Funktion berufen werden.
II. Abgabenhöhe
Es werden folgende Abgaben an den Kreisverband festgesetzt:
| Funktion | Abgabe | Grundlage |
|---|---|---|
| Ratsmitglieder | 35% | von mtl. Pauschalen und Sitzungsgeldern (Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen) |
| BV-Mitglieder | 35% | von mtl. Pauschalen |
| Ausschussmitglieder (SB und SE) | 50% | von Sitzungsgeldern (Ausschuss- und Fraktionssitzung) |
| Aufsichtsräte/Verwaltungsräte | 25 % | von mtl. Pauschalen und Sitzungsgeldern (Aufsichtsrats/Verwaltungsratssitzung) |
Vertreter*innen in der Landschaftsversammlung nach Maßgabe der dortigen Regularien.
III. Entrichtung der Abgaben
Die Mandadierten verpflichten sich, die Abgaben nach der Auszahlung in der Regel monatlich an den Kreisverband zu überweisen. Die Mandatierten ermächtigen die Stadtverwaltung Solingen zu Beginn der jeweiligen Legislaturperiode, das persönliche Angaben zu den gezahlten Aufwandsentschädigungen bzw. Sitzungsgeldern von der Stadt Solingen an die Kreisgeschäftsstelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Solingen übermittelt werden dürfen.
Für Mandatierte ohne oder mit geringem eigenem Einkommen kann individuell eine Ausnahmeregelung getroffen werden. Diese wird beim Kreisverband beantragt.
Die Entscheidung über den Antrag trifft das gemäß § 10 der Satzung gewählte Gremium.