Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in der vorhandenen Straßenordnung gibt es in § 3, Absatz 2 einen Grundsatz. Dieser § 3, Absatz 2 ist auch in der fraktionsübergreifenden Überarbeitung vorhanden. Er ermöglicht es dem Ordnungsamt schon seit Jahrzehnten, bei gravierenden Belästigungen einzuschreiten. Die CDU beantragt heute jedoch zusätzlich, neue Ordnungswidrigkeitstatbestände.
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