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B90/DIE GRÜNEN SOLINGEN

Kosten der Unterkunft (KdU): neue städtische Regelung noch immer am Bedarf vorbei

Trotz Erhöhung des Zuschusses für die Mietobergrenze wird es für Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) schwer bleiben, einen angemessenen Wohnraum zu finden.

23.03.18 –

Trotz Erhöhung des Zuschusses für die Mietobergrenze wird es für Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) schwer bleiben, einen angemessenen Wohnraum zu finden.

Die Stadt Solingen hat für Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) den Zuschuss für die Mietobergrenze erhöht. Für einen Ein-Personenhaushalt bedeutet dies eine Steigerung um 11,50 Euro, von 337 auf 348,50 Euro bei maximal zulässigen 50 qm Wohnraum. Auch für Mehrpersonenhaushalte lässt die Stadt höhere Mieten zu, was aber nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass jetzt erreichte zulässige Mietobergrenzen noch immer nicht ausreichend sind. Frank Knoche, Ratsmitglied der Grünen und Mitglied im Sozialausschuss, kritisiert das Schlüssige Konzept der Stadt als weiterhin unzureichend. 

 „Die Ein-Personenhaushalte bilden mehr als 50 Prozent der Bedarfsgemeinschaften beim Arbeitslosengeld II. Diese Haushalte bekommen nun von der Stadt eine Bruttokaltmiete (Kalte Grundmiete und kalte Nebenkosten) von 348,50 Euro auf maximal 50 qm zulässiger Wohnungsfläche zugesprochen. Damit lässt sich  aber in Solingen noch immer keine angemessene Wohnung finden. Denn inzwischen gab es nicht unerhebliche Mietpreissteigerungen bei den unterschiedlichsten Wohnungsgesellschaften wie beispielsweise der LEG (Hegelring, Kannenhof), bei Grand City (Hasseldelle), dem Beamtenbauverein und bei Degenhof Immobilien. Wohnungsmieten verteuern sich auch aufgrund der Erhöhung der Grundsteuer B sowie des Wasserpreises, der zu Beginn des Jahres um  5 Cent pro Kubikmeter angehoben wurde. Für die betroffenen Personengruppen heißt dies in der Konsequenz, sie müssen aus ihrem Regelsatz die zusätzlichen Mietkosten, die nicht über KdU abgedeckt werden, tragen. Der Weg in die Verschuldung wird somit vorprogrammiert.“

Für die Grünen ist das „Schlüssige Konzept“ der Stadt, so der Name des Konzeptes, in dem die KdU-Sätze festgeschrieben sind, offensichtlich nicht schlüssig. Denn es ist davon auszugehen, dass 34 % der Hartz IV Empfänger in nicht angemessenem Wohnraum leben. Obwohl nicht alle Betroffenen ergänzend aus ihrem Regelsatz Mietkosten übernehmen müssen, da es z.B. krankheitsbedingt Ausnahmen gibt, sind es derer zu viele. Von insgesamt 7291 Bedarfsgemeinschaften, in denen auch mehrere Personen leben können, müssen 1085 Bedarfsgemeinschaften auf ihre Gelder, die eigentlich für den alltäglichen Bedarf gedacht sind, für die Bezahlung der Mieten zurückgreifen.  

Frank Knoche: „Ein System, in dem mehr als ein Drittel nicht hinein passt, kann nicht funktionieren und schlüssig sein. Neben den Empfängern des Arbeitslosengeldes II sind auch Hilfeempfänger des Sozialamtes, die Unterstützung in Form der Grundsicherung im Alter oder der Erwerbsunfähigkeit erhalten, von der Misere betroffen. So müssen in Solingen insgesamt 2300 Menschen Mietzuzahlungen leisten. Sie rutschen dann weit unterhalb des Existenzminimums ab. Dies ist einer reichen Gesellschaft wie der unsrigen unwürdig. Allein der Blick in die Nachbarstädte zeigt aber schon, dass Solingen bei den Mietobergrenzen für Ein-Personenhaushalte den unteren Platz belegt. So bekommen allein lebende Menschen in Wuppertal mit 376 Euro 27,50 Euro mehr bei der Mietobergrenze zugesprochen. In Leverkusen sind es 459 Euro.“

In vier Monaten soll das Solinger Jobcenter aktuelle Zahlen über die Entwicklung bei den Kosten der Unterkunft vorlegen. Wenn sich mit den neuen Sätzen keine signifikante Verbesserung bei den betroffenen Personengruppen zeigt, müssten die Obergrenzen eigentlich weiter angepasst werden. Im nächsten Jahr steht dann die generelle Erarbeitung des im Jahr 2014, von der Hamburger Firma Analyse & Konzepte, erarbeiteten „Schlüssigen Konzeptes“ zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen an. 

„Wir erwarten“, so Knoche, „dass die Stadt nicht wieder die gleiche Firma beauftragt, deren Geschäftsmodell wird nämlich inzwischen von verschuldeten Städten als Angebot für eine besonders restriktive Berechnung dieser Grenzen geschätzt.“

Informationen: 
Wie sich für Mehr-Personen-Haushalte die Richtwerte erhöhten zeigt die nachstehender Tabelle:

Maximale Quadratmeter

Personen

Kalte Grundmiete

Kalte Nebenkosten

Brutto-kaltmiete

 50

1

256,50

 92,00

348,50

 65

2

331,50

112,45

443,95

 80

3

405,60

137,60

543,20

 95

4

471,20

166,25

637,45

110

5

596,20

189,20

785.40



Für jede weitere Personen kommen 107,10 Euro hinzu.

Der Vergleich der Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete von Grundmiete und Nebenkosten ohne Heizkosten, von neun Städten zeigt, dass Solingen für Ein-Personen-Haushalte mit Abstand den geringsten Wert hat:

 

Stadt

Euro

Leverkusen

459,00

Mettmann

434,00

Erkrath

434,00

Haan

414,00

Dortmund

396,00

Wülfrath

390,00

Krefeld

378,00

Wuppertal

376,00

Solingen

348,50

Kategorie

Arbeit und Soziales | Fraktion | Presse

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