Unsere Satzung

Präambel

Wir sind die GRÜNE JUGEND Solingen. Wir sind Solinger:innen und wollen diese Stadt gestalten. Seit 1997 kämpfen wir für konsequenten Klimaschutz, Beteiligung junger Menschen an Politik, soziale Gerechtigkeit und für eine vielfältige, sowie freie Gesellschaft. Solingen braucht mehr Jugendkultur, eine ökologische, zuverlässige Mobilität für alle und viel Grün in der Stadt. Unser ideales Solingen ist lebendig, nachhaltig, digital, modern und offen für Alle.


§1 - Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

1. Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Solingen. Die GRÜNE JUGEND Solingen ist als selbstständige Vereinigung die politische Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Solingen.

2. Die GRÜNE JUGEND Solingen organisiert ihre Arbeit autonom. Sie hat Programm-, Satzungs-, und Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND Solingen dürfen dem Grundkonsens der Partei nicht widersprechen.

3. Der Sitz der Organisation ist Solingen. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Solingen. Die GRÜNE JUGEND Solingen ist die räumlich zuständige Untergliederung der GRÜNEN JUGEND NRW.
 

§2 - Ziele & Aufgaben

Die GRÜNE JUGEND Solingen setzt sich folgende Ziele & Aufgaben:

1. Wir fördern und achten die Menschenrechte, indem wir jeder Form von Diskriminierung entgegentreten, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Glaubensrichtung, finanzieller & sozialer Status, Alter, Migrationsgeschichte und Behinderung.

2. Politische Partizipation von Kindern, Jugendlichen & jungen Erwachsenen zu fördern und sich für diese einzusetzen.

3. Die mit den grünen Grundsätzen übereinstimmenden Interessen der Jugend zu vertreten.

4. Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit.

5. Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und Interessengruppen und sonstigen Organisationen außerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Solingen.

6. Vertretung der Ziele und Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Solingen innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Solingen entsprechend den geltenden Beschlüssen.


§4- Mitgliedschaft

1. Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Solingen sind die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW, die im Tätigkeitsbereich der GRÜNEN JUGEND Solingen wohnen. Es können auch Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW bei der GJ Solingen Mitglied werden, sofern sie sich der GRÜNEN JUGEND Solingen zugehörig fühlen – die Mitgliedschaft beginnt dann ab der Mitteilung beim Vorstand der GRÜNEN JUGEND Solingen.

2. Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Solingen automatisch Mitglied der GRÜNEN JUGEND Solingen, sofern es dem nicht bereits bei Stellung des Mitgliedsantrags widersprochen hat. Ein Widerruf ist möglich und muss gegenüber der Landesgeschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND NRW schriftlich erklärt werden.

3. Gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Organisationen
a. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation in Deutschland außer allen Organisationen, die zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zählen, ist ausgeschlossen.
b. Die Mitgliedschaft und Mitarbeit in der GRÜNEN JUGEND Solingen und in einer faschistischen und/oder rechtspopulistischen Organisation schließen sich aus.

4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder mit Vollendung des 28. Lebensjahres. Der Austritt ist gegenüber der Landesgeschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND NRW schriftlich zu erklären.

5. Gegen ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Solingen verstößt, kann jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Solingen Ausschluss beim Landesschiedsgericht beantragen. Eine Berufung bis zum Bundesschiedsgericht des GRÜNEN JUGEND Bundesverbandes ist möglich.

6. Jedes Mitglied hat bei Wahlen innerhalb der GRÜNEN JUGEND Solingen aktives und passives Wahlrecht. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Solingen teilzunehmen. Für alle Ämter innerhalb der GRÜNEN JUGEND Solingen können nur Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Solingen kandidieren. Mit dem Ende der Mitgliedschaft gehen alle in der GRÜNEN JUGEND Solingen besetzten Ämter verloren.

7. Bei der GRÜNEN JUGEND Solingen kann jeder Interessierte inhaltlich mitarbeiten und organisatorisch unterstützen. Eine Mitgliedschaft ist dafür nicht notwendig.


§4 - Gliederung und Aufbau

1. Die GRÜNE JUGEND Solingen setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.

2. Organe der GRÜNEN JUGEND Solingen sind die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, die Arbeitsgruppen und der Stammtisch.


§5 - Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der GRÜNEN JUGEND Solingen. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.

2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig bei Anwesenheit von drei Mitgliedern, davon:
a. mindestens ein Basismitglied und
b. mindestens ein Vorstandsmitglied.

3. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens viermal jährlich vorrangig in Präsenz oder hybrid, nachfolgend in Online zusammen. Der Vorstand muss unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von 10 Tagen schriftlich, postalisch oder auf elektronischem Weg, dazu einladen. Die Ladungsfrist kann in Satzung GJ Solingen 4 begründeten Dringlichkeitsfällen auf fünf Tage verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist durch die MV zu Beginn ihrer Sitzung festzustellen. Die Ladungsfrist entfällt, wenn zu Beginn des Jahres ein regelmäßiger Turnus festgelegt und eingehalten wird.

4. Die Mitgliederversammlung
a. beschließt die Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit der GRÜNEN JUGEND Solingen,
b. beschließt über eingebrachte Anträge,
c. beschließt im Vorfeld von Wahlen über Fragen des Wahlkampfes, insbesondere die Grundzüge seiner Organisation, die inhaltliche Ausgestaltung, sowie Unterstützungsbekundungen von Seiten des Verbandes,
d. erkennt Arbeitskreise an und ab,
e. beschließt und ändert die Satzung
f. hat das Recht eine Vertrauenspersonen zu wählen, die bei Unstimmigkeiten zwischen Basis und Vorstand vermittelt. Diese Personen dürfen nicht Teil des Vorstands sein.

5. Pro Jahr wird eine Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung durchgeführt, dort wird der Vorstand entlastet & gewählt.

6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll einer Mitgliederversammlung muss auf der darauf folgenden Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit angenommen werden

7. Es gelten entsprechend die Regelungen der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Solingen, welche die MV mit absoluter Mehrheit beschließen kann und ändert.


§6 - Vorstand

1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Organisation. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Vertretung der Organisation.

2. Der Vorstand setzt sich jeweils zusammen aus:
a. zwei gleichberechtigten Sprecher*innen davon mindestens eine FINTA* Person,
b. einem:r Schatzmeister:in
c. bei Bedarf zwei Beisitzer:innen
d. bei Bedarf zwei beratende Vorstandsmitglieder ohne Stimmrecht
e. Die:der Delegierte im Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Solingen als beratendes Vorstandsmitglied ohne Stimmrecht

3. Der Vorstand wird für ein Jahr von der Jahreshauptversammlung gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Nachwahl durchgeführt wurde. Wiederwahl ist zulässig. Eine Abwahl ist mit absoluter Mehrheit in Verbindung mit einer Neubesetzung des Postens jederzeit möglich.

4. Der Vorstand hat jährlich zur Jahreshauptversammlung einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.


§7 - Arbeitsgruppen

1. Arbeitsgruppen sind Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen, die sich zu spezifischen Themen treffen und den Vorstand in der inhaltlichen politischen Arbeit beraten und Projekte eigenständig planen umsetzen.

2. Beschlüsse einer Arbeitsgruppe sind nicht bindend für die Arbeit der GRÜNEN JUGEND Solingen.

3. Arbeitsgruppen bestimmen intern mindestens eine Person zur Koordination und als Ansprechperson.
 

§8 - Stammtisch

1. Der Stammtisch der GRÜNEN JUGEND Solingen dient dem Teambuilding, dem politischen Austausch (u.a. mit weiteren Jugendorganisationen) und als Kennenlernplattform für Interessierte und Neumitglieder.

2. Kriterien für den Ort des Stammtisches sind
a. Safespace für Person die unter §2 Absatz 1 definiert sind
b. möglichst Barrierefrei
c. mit dem ÖPNV & Fahrrad möglichst gut angebunden
 

§9 - Delegierte

1. Die GRÜNE JUGEND Solingen hat einen Sitz im Kreisverbandsvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Solingen. Die:der Delegierte wird jährlich auf der Jahreshauptversammlung gewählt.

2. Die GRÜNE JUGEND Solingen entsendet gemäß der Satzung des Ring Politischer Jugend Solingen Delegierte in die Vollversammlung des RPJ Solingen. Die Delegierten werden jährlich auf der Jahreshauptversammlung gewählt.
 

§10 - Allgemeine Bestimmungen

1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Abstimmungen über Anträge und Meinungsbilder sind grundsätzlich offen, auf Antrag eines Mitglieds kann eine Abstimmung geheim stattfinden.

3. Personenwahlen können auf Antrag eines Mitglieds geheim durchgeführt werden.

4. Vorstandswahlen sind immer geheim zu wählen.

5. Entscheidungen werden, wenn nicht anders geregelt, mit einfacher Mehrheit getroffen.

6. Die Satzung kann von der Mitgliederversammlung nur mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung fristgerecht angekündigt wurde.

7. Alle Sitzungen der GRÜNEN JUGEND Solingen sind öffentlich, sofern nicht mit einer einfachen Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder anders beschlossen wurde.

8. Das FINTA*-Statut der GRÜNEN JUGEND Solingen ist Bestandteil dieser Satzung.
 

§11 - Auflösung

1. Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit beschlossen werden.

2. Das Restvermögen fällt dann dem Landesverband zu. Satzung GJ Solingen 7 Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 11.04.2023. Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 11.04.2023.


Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 11.04.2023.

Alte Fassung ursprünglich beschlossen auf der Gründungsversammlung am 01 Dezember 1997.
Geändert am 24. Oktober 2002, 20. November 2011, 03.01.2018, 28.03.2019, 05.11.2019, sowie zweimal im Jahr 2022.


Unser FINTA*-Statut gehört zu unserer Satzung. (Download)