BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B90/DIE GRÜNEN SOLINGEN

Grüne kritisieren das von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Polizeigesetz

Bündnis 90/Die Grünen Solingen wenden sich gegen das neue Polizeigesetz für NRW, was am kommenden Mittwoch verabschiedet werden soll. Bereits zu ihrem ersten Entwurf sahen sich CDU und FDP massiver Kritik auch aus den eigenen Reihen ausgesetzt.

09.12.18 –

Begründet wurde die Kritik unter anderem damit, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf in Teilen nicht den Normen des Grundgesetzes entsprechen würde. Die nun vorgelegte neue Fassung hebt diese Bedenken nicht auf. Dazu die Sprecherin des Solinger Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen, Janina Rhode:

„Nachdem wir das Polizeigesetz schon in der ersten Jahreshälfte bereits kräftig kritisierten und die Kritik insgesamt eine Überarbeitung bewirkten, steht nun der überarbeitete Entwurf zur Abstimmung. Aber auch hier gibt es von unserer Seite weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Beispielsweise soll künftig eine Person zur Feststellung der Identität anstatt der bisher möglichen 12 Stunden 7 Tage in Polizeigewahrsam genommen werden. Dabei ist ein sich nicht ausweisen können oder wollen keine Straftat. Des Weiteren lehnen wir die Einführung der 'strategischen Fahndung' ab. Dies ist nichts anderes als ein neuer Begriff für die Schleierfahndung. Uns wundert, dass die FDP als Bürgerrechtspartei das so mitmacht.“

Grünen Sprecher Thilo Schnor ergänzt: „Auch die erhebliche Ausweitung der Dauer des Unterbringungsgewahrsams und die Einführung von neuen Gewahrsamsgründen greifen stark in die Freiheitsrechte des Einzelnen ein. Dazu kommen die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowie neue Möglichkeiten der Telefonüberwachung, bei der die Polizei gleich einem Hacker, eine Spionagetrojaner auf das Endgerät der ausgesuchten Zielperson einschleusen muss. Doch eine Spähsoftware, die den Ansprüchen des Bundesverfassungsgesetzes genügt, gibt es zur Zeit nicht. Erhebliche Bedenken haben wir auch beim zukünftigen Einsatz von Teasern. Hier wird eine neue Distanzelektroimpulswaffe eingeführt ohne genau zu sagen, wann diese zur Anwendung kommen darf. Gefährlich ist diese Waffe insbesondere bei älteren Menschen und Menschen mit Herzschwäche, bei Kindern und schwangeren Frauen.“

In ihrer Einschätzung kommen Rhode und Schnor übereinstimmend zu dem Schluss, „dass insgesamt die Balance zwischen Freiheitsrechten und Maßnahmen auch bei diesem Gesetzesentwurf der Landesregierung kippt. Die Maßnahmen sind mehrheitlich ineffektiv und stehen somit für Symbolpolitik.“

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