Zwar soll der Anschluss von Regenwasser an das Kanalnetz auch zukünftig die Regel sein, aber begründete Ausnahmen, etwa bei einer fachgerechten Versickerung vor Ort, sollen möglich werden. Auf diese vom Ausschussvorsitzenden Frank Knoche vorgeschlagene Formulierung einigte sich der Aufsichtsrat des Zentralen Betriebsausschusses in seiner Sitzung vom 24. Februar nach intensiver Diskussion einstimmig.
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