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21. Juli 2011

Von der Leyen floppt erneut

„Päckchen mit dem Absender von Frau von der Leyen sollten mit Vorsicht geöffnet werden“, stellt der Sozialausschussvorsitzende Frank Knoche fest...

Von: | Abgelegt unter: Grüne Solingen, Presse, Arbeit und Soziales

"Nach der Bürgerarbeit floppt jetzt mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der zweite,  so genannte große Wurf aus dem Hause von der Leyen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Hartz IV Regelsätze für Kinder und Jugendliche beanstandet hatte und eine Neuregelung forderte, entschied sich Frau von der Leyen nicht für eine Erhöhung der Zuwendungen, sondern wählte den Weg über Leistung per Antrag. So sollen nun Nachhilfestunden, Mittagessen, Zuschüsse für Schulausflüge und -materialien sowie Beiträge für Sport- und Musikverein beantragt werden. Das Geld bekommt dann direkt der Anbieter der nachgefragten Leistungen.

Die Kommunen vor Ort müssen diese Gesetzesvorlage jedoch erst einmal in die reale Alltagspraxis umsetzen und entsprechende Leistungsanbieter finden und auswählen. Das schien, wenn auch nicht ohne Mühe, soweit alles auf gutem Wege zu sein. So jedenfalls versichert man es den Politikern in der letzten Sozialausschusssitzung am 28. Juni. Nun ist der Presse zu entnehmen, dass vieles nicht funktioniert und Eltern seit Monaten auf Antworten auf ihre Anträge warten. Nachhilfeinstitute beklagen zudem wochenlange Bearbeitungszeiten.

 

Dies ist völlig inakzeptabel!", empört sich Frank Knoche von Bündnis 90/Die Grünen-offene Liste und Sozialausschussvorsitzender. "Es kann nicht sein", so Knoche weiter, "dass, weil man den Menschen nicht zutraut, sich anständig um ihre Kinder zu kümmern, die verfassungsrechtlich angemahnten Hilfen für Kinder und Jugendliche über den gewählten Weg der bürokratisch kontrollierten Leistungsvergabe nicht ankommen." Für die Grünen hält das Paket von Frau von der Leyen den Kinder und Jugendliche ihre Rechte vor und  belastet zudem unnütz kommunale Verwaltungsstrukturen. "Ein solches Paket haben weder die auf Hilfe angewiesenen Menschen noch die Städte verdient. Trotzdem erwarten wir jetzt von der Sozialverwaltung und dem Jobcenter, dass ausreichend Personal eingesetzt wird um die unerträglich langen Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Unbürokratische und direkte Hilfe ist angesagt", meint Frank Knoche. Und weiter: „Das Hinwirkungsgebot (§ 4 Abs. 2 Satz 2 und 4 SGB II) verpflichtet die Verwaltung als Träger der Leistung, die Eltern in geeigneter Weise dabei zu unterstützen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen können. Da kann es nicht sein, dass beim Fordern geklotzt, aber beim Fördern gekleckert wird.“