Suche in http://gruene-solingen.de/

Sylvia Löhrmann über die Landtagswahl in NRW

Wahlprogramm 2012

Wie grün bist du? Finde es heraus!

Sylvia Löhrmann im Netz

Sylvia Löhrmann MdL - Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag

Die Solinger Grünen bei facebook

Die Internetseite unseres Bundestagsabgeordneten Dr. Hermann Ott

Die Internetseite unseres Kreisverbandssprechers Reiner Daams

26. Juni 2009

Solinger Stadtrat verabschiedet Antrag der Grünen: Bleiberecht für langjährig geduldete Menschen

In seiner Sitzung am 25. Juni 2009 hat der Solinger Stadtrat den nachfolgenden Antrag der Grünen für eine Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge einstimmig beschlossen:

Der Rat der Stadt Solingen spricht sich gemeinsam mit den beiden großen Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas und gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten für eine Verlängerung der Frist für die gesetzliche Altfallregelung nach § 104 a und 104 b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus.

Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen so korrigiert werden, dass sie der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung tragen. Für ältere, kranke bzw. erwerbsunfähige Personen müssen darüber hinaus humanitäre Aspekte berücksichtigt und kurzfristige Lösungen gefunden werden.

Der Rat der Stadt Solingen appelliert an die Landes- und Bundesregierung sowie an alle politisch Verantwortlichen im Bundestag und im Landtag NRW sich für eine qualifizierte Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung einzusetzen.

Begründung:

Die im Sommer 2007 beschlossene Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge sollte die so genannten "Kettenduldungen" abschaffen und den tausenden AusländerInnen, die seit vielen Jahren bei uns leben, eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geben. Nun läuft zum 31.12. 2009 die

Frist der überwiegend auf Probe erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus. Bis dahin sollen die AntragstellerInnen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig durch Erwerbsarbeit  sichern können. Gelingt dieser Nachweis nicht, verlieren sie ihren Aufenthaltstatus und fallen wieder in den Status der Duldung zurück.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass  aus Gründen, die die Betroffenen nicht zu vertreten haben, die meisten der potentiell Begünstigten diese Anforderungen nicht erfüllen können. Zum einen aufgrund der  hohen Einkommensgrenzen, zum anderen aufgrund der verschärften Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Förder- bzw. Qualifizierungsprogramme wurden leider erst so spät angeboten, dass diese Hilfen nicht mehr fristgerecht greifen können. So konnten bislang nur ca. 25 % der Geduldeten in NRW einen dauerhaften Aufenthaltsstatus nach der Altfallregelung erhalten. Darüber hinaus können ältere, kranke bzw. erwerbsunfähige Menschen die Anforderungen überhaupt nicht erfüllen. Für diese Personengruppe müssen humanitäre Kriterien eingefügt werden, um ihnen eine faire Chance zu bieten.

Auch die Ausländerbehörden dürfen bis zum Ende des Jahres nicht im Ungewissen gelassen werden. Eine  Abschiebung der verbleibenden Geduldeten wird weder aus rechtlichen, noch aus humanitären Gründen möglich sein.

Es muss eine Lösung gefunden werden, die der Absicht der Bleiberechtsregelung gerecht wird und vielen lang jährig hier lebenden Flüchtlingen eine sichere Perspektive bietet.