„Herr Lauterbach und Frau Molinari hätten das Urteil des OVG besser mal gelesen, bevor sie es kommentieren, denn dann hätten sie feststellen müssen, dass das Gericht den Schulversuch, nicht aber die Gemeinschaftsschule an sich abgelehnt hat. „
Das Gericht hatte sein Urteil mit der Feststellung begründet, dass die Landesregierung schlüssig erläutert habe, dass und warum die Gemeinschaftsschule ein vernünftiger Schritt bei der Entwicklung eines besseren Schulangebots in NRW sei. Das Gericht kam daher zu der Auffassung, dass der Schulversuch rechtswidrig sei, gerade weil auch mit Blick auf die Erfahrungen in anderen Bundesländern bereits erwiesen sei, dass die Gemeinschaftsschule ein und gutes und sinnvolles Schulangebot darstellt. Die Landesregierung sei deshalb aufgerufen, die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen durch eine Änderung des Schulgesetzes zu ermöglichen.
„Statt über vermeintlich linke Einheitsschulen zu schwadronieren, sollten CDU und FDP sich endlich an der notwendigen Weiterentwicklung unseres Schulsystems konstruktiv beteiligen. Die Probleme liegen doch auf der Hand: Im internationalen Vergleich sind wir nur Mittelmaß. 20 % aller SchülerInnen verlassen die Schule ohne die grundlegenden Fähigkeiten, die für eine erfolgreiche Ausbildung erforderlich sind. Und hunderte Gemeinden in NRW können vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen im gegliederten System kein wohnortnahes Schulangebot mehr aufrecht erhalten. Mit großer Einmütigkeit hat die NRW-Bildungskonferenz unter Beteiligung aller am Schulleben beteiligten Verbände dazu Vorschläge gemacht, die jetzt in einen Schulkonsens aller Parteien münden sollten. Schulministerin Sylvia Löhrmann hat ihre Bereitschaft dazu mehrfach erklärt. Also Herr Lauterbach und Frau Molinari: Raus aus den ideologischen Schützengräben! Rein in die Wirklichkeit!“